Trinkwasserverordnung
Trinkwasser ist ein unverzichtbares Lebensmittel in unserem Alltag. Demzufolge genießt dieses Thema einen außerordentlichen Stellenwert hinsichtlich Kontrolle und Qualitätssicherung.
Die fachgerechte Installation, die Beachtung der hygienischen Anforderungen bei Montage- und Servicearbeiten, die Einhaltung von regelmäßigen Prüfungen und Untersuchungen sowie die vorbeugende, kontinuierliche Wartung garantieren einen unbedenklichen Genuss und Gebrauch des Lebensmittels Trinkwasser.
Grundsätzlich sind alle Vorgaben zu diesem Thema in der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 geregelt. Die Novellierung dieser Verordnung ist gültig ab dem 1. November 2011. Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung gelten für Anlagenbetreiber zur Trinkwassererwärmung spezielle Melde- und Anzeigenpflichten. Gemäß §13 der Trinkwasserverordnung sind bestehende Anlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben werden, unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Die Trinkwasserverordnung regelt, dass die Trinkwasserqualität an der Wasserentnahmestelle (am Zapfhahn) beim Verbraucher eingehalten werden muss. Dies bedeutet, dass auch die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung dort einzuhalten sind, so dass dem Verbraucher zu jeder Zeit reines, klares und zum Genuss anregendes Trinkwasser zur Verfügung steht.
Die Verantwortung ist auf mehrere Schultern verteilt.
Die Wasseraufbereitung und die Wasserverteilung bis zur Übergabestelle im Haus fallen unter die Verantwortung des Wasserversorgers. Ab der Übergabestelle im Haus ist der Hausbesitzer oder der Betreiber der Hausinstallation für die Erhaltung der Trinkwasserqualität verantwortlich.
Entscheiden Sie sich deshalb jetzt für die regelmäßige jährliche Wartung und damit für Ihre persönliche Energieeinsparung. Lassen Sie alle Anlagenkomponenten auf Sicherheit und Funktionalität prüfen und defekte Teile rechtzeitig austauschen, damit Sie lange Freude mit Ihrem Kessel haben und von einer effektiven Wärmeerzeugung profitieren.